Laut der gestern Abend (21.11.2021) veröffentlichen 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport vom 22.11.2021 bis zum 1. Dezember 2021 untersagt, wobei hier mit einer Verlängerung um weitere 10 Tage zu rechnen ist (persönliche Anmerkung – das ist aber noch immer nicht der 12./13.Dez, der in den Medien zu hören war…). Das heißt, dass unsere Trainingseinheiten wieder eingestellt werden müssen.
Mit Ablauf des 11. Dezember 2021 wird der Lockdown für den Sport beendet!
Sport ab 12.12.2021 wird hier erläutert – SPORT-AUSTRIA
Wobei lt. Sport Austria Outdoor-Einzeltrainings unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind – hier der link: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Die derzeit gültigen „aktuellen Maßnahmen“ des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
und die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.