Covid-19 LOCKDOWN auch für den Sport verlängert :-(

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Der LOCKDOWN ist zwar offiziel beendet, aber leider nicht für den (Vereins-)Sport!

Die Einschränkungen für den Sport heißen zwar nicht Lockdown, aber zum Hard-Lockdown hat sich für den Sport nichts geändert. Oder doch – wir dürfen (auch) für den Sport wieder einkaufen.

Aber das Wichtigste ist – Gesund bleiben!

Zitat des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.  Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2. Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

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Ab kommendem Dienstag, dem 17. November 2020, treten deutliche Verschärfungen des aktuellen „Lockdowns“ in Kraft.

— Das Rechtliche!! —

463. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV) (PDF, 505 KB)


Mit Dienstag, den 03. November 2020 ab 00:00 Uhr treten in ganz Österreich drastische Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Kraft!

Diese Maßnahmen bleiben bis vorerst 30. November 2020 um 24:00 Uhr in Kraft!!!

Weitere Informationen: BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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