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Der LOCKDOWN ist zwar offiziel beendet, aber leider nicht für den (Vereins-)Sport!
Die Einschränkungen für den Sport heißen zwar nicht Lockdown, aber zum Hard-Lockdown hat sich für den Sport nichts geändert. Oder doch – wir dürfen (auch) für den Sport wieder einkaufen.
Aber das Wichtigste ist – Gesund bleiben!
Zitat des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
201203_geplante-Lockerung-ab-7-Dez_pdfUA_NEUIndoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2. Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
Ab kommendem Dienstag, dem 17. November 2020, treten deutliche Verschärfungen des aktuellen „Lockdowns“ in Kraft.
— Das Rechtliche!! —
Mit Dienstag, den 03. November 2020 ab 00:00 Uhr treten in ganz Österreich drastische Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Kraft!
Diese Maßnahmen bleiben bis vorerst 30. November 2020 um 24:00 Uhr in Kraft!!!
Weitere Informationen: BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz